Vor 50 Jahren

„Entrümpeln Sie Ihre Apotheke!“ heißt das Motto der jüngsten gemeinsamen Aktion von Apothekerkammer und dem Senator für Gesundheitswesen. In sämtlichen Apotheken in Bremen und Bremerhaven kann man vom 1. bis zum 31. März seine Arzneimittelbestände zur Begutachtung vorlegen. Sie werden vom Fachmann kostenlos überprüft und dann in drei Gruppen eingeordnet: „Noch verwendbar nach Vorschrift“, „stark wirksames Medikament – nur nach Rücksprache mit dem Hausarzt zu verwenden“, „nicht mehr verwendbar – vernichten“. (WESER-KURIER, 27./28. Februar 1971)

Hintergrund

Im Zusammenhang mit dem Angebot erinnerten die Apothekerkammer und der Senator für Gesundheitswesen daran, dass nur drei Prozent der deutschen Haushalte eine sachgemäß eingerichtete Hausapotheke hätten. Die Aktion sei von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände initiiert worden, sagt Isabel Justus, Geschäftsführerin der Apothekerkammer Bremen. Sie geht davon aus, dass es sich um ein Routineangebot gehandelt hat.

„Verändert hat sich vor allem die Überwachung von Arzneimitteln“, sagt Justus. Durch die Einführung des Pharmakovigilanz Systems – also die laufende Überwachung von Arzneimitteln für Menschen und Tiere auf unerwartete Nebenwirkungen – seien Medikamente sicherer geworden. Außerdem habe sich die Kennzeichnung der Arzneien verbessert. So müssten Apotheken mögliche Gefahrstoffe für die Konsumenten kennzeichnen.

Ob es eine bundesweite Aktion später erneut gab, lässt sich laut Justus nicht nachvollziehen. „In den vergangenen 16 Jahren gab es zumindest keine solche Prüfung“, sagt sie. Allerdings böten viele Apotheken auch heute einen Hausapothekencheck an. Häufig befänden sich auch Arzneimittel darin, deren Anwendung nicht ganz eindeutig sei. Zum Beispiel solche, die einmal vom Arzt verschrieben aber vom Patienten nicht aufgebraucht wurden.

Weiterführend böten viele Apotheken auch eine strukturierte Analyse der gesamten Medikation eines Patienten an. Sie überprüfen die Medikamente auf Indikation, Nebenwirkungen, Interaktionen und Dosierungen und erstellen anschließend einen Medikationsplan für den Patienten.

Die Geschäftsführerin der Kammer empfiehlt, ärztlicherseits verschriebene Medikamente separat aufzubewahren und zu notieren, wie das Präparat anzuwenden sei. Arzneimittel, die in die Hausapotheke gehörten, seien für den akuten Bedarf: kleinere Verletzungen, allergische Reaktionen, Schmerzen oder Erkältungen. Wichtig sei es, regelmäßig das Haltbarkeitsdatum zu kontrollieren und sie zu entsorgen, sollten sie bereits abgelaufen sein.

Kleinere Verletzungen sind ein Fall für die Hausapotheke. Fragt sich nur, ob bei diesem jungen Mann davon die Rede sein kann. Wohl eher nicht: Das Bild entstand im Dezember 1953 bei einer Übung in der Oberschule an der Hamburger Straße.
Foto:

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