1955: Antrag zur Anbringung einer Leuchtreklame wird genehmigt. Quelle: Staatsarchiv Bremen

1955: Antrag zur Anbringung einer Leuchtreklame wird genehmigt.
Quelle: Staatsarchiv Bremen

Das „Autoheim Tenever “ im „Zeitalter der Werbung“

Im Gaststätten-Lexikon von Bremen History hatten wir bereits über das „Autoheim“ an der Osterholzer Heerstraße 222 berichtet. Beim Studium der Akten des Bauaufsichtsamtes ist der Autor Peter Strotmann darauf gestoßen, wie sich ab 1955 die drei sichtbaren Fassadenseiten durch die Werbung verändert haben.

Von seinem verstorbenen Großvater Fritz Bierstedt übernahm sein Enkel Walter Kielstropp 1949 die Gast- und Schankwirtschaft „Autoheim“ an der Osterholzer Heerstraße 222. Nachdem er bereits gleich einige Neuerungen im Betrieb eingeführt hatte, brach 1955 das „Zeitalter der Werbung“ über seine Fernfahrergaststätte hinein. Die gute Lage weckte insbesondere das Interesse der Firma Coca-Cola, um dort für ihr Produkt zu werben. Allerdings musste vorher jegliche Hauswerbung vom Bauaufsichtsamt genehmigt werden.

Cola-Werbung, geprüft und genehmigt-Bremen, 27. April 1955. Quelle: Staatarchiv Bremen

Cola-Werbung, geprüft und genehmigt-Bremen, 27. April 1955.
Quelle: Staatarchiv Bremen

Die Chronologie

Die Chronologie der Werbemaßnahmen mit ausgewählten Fotos und Zeichnungen:

  •  1955: Antrag zur Anbringung einer Leuchtreklame wird genehmigt. Noch sind die Fassadenseiten weitgehend frei von Werbung. Über den beiden Fenstern links steht „Hemelinger Bier“ auf der Wand geschrieben, über der Eingangstür ein von innen beleuchteter Werbeblock mit „Autoheim Tenever“ und „Walter Kielstropp“, links ein Parkplatzschild und darunter eine Reklame für die Zigarettenmarke „Juno“. Nunmehr soll rechts eine Leuchtreklame für Coca-Cola folgen.

 

  •  1957: Die Leuchtreklame über dem Haupteingang wird geändert. Allerdings wird nicht wie anfangs vorgesehen „Autohof ausgeführt“, sondern es verbleibt beim altbekannten „Autoheim“.

    Die neue Werbung überm Eingang wird 1957 genehmigt. Quelle: Staatsarchiv Bremen

    Die neue Werbung überm Eingang wird 1957 genehmigt.
    Quelle: Staatsarchiv Bremen

  •  1957:
    Der Gaststättenname „Autoheim“ auf der rechten Fassendenseite wird 1957 genehmigt. Quelle: Staatsarchiv Bremen

    Der Gaststättenname „Autoheim“ auf der rechten Fassendenseite wird 1957 genehmigt.
    Quelle: Staatsarchiv Bremen

    Der Gaststättenname „Autoheim-Tenever“ auf die rechten Fassadenseite wird genehmigt. Die rechte Fassadenseite ist eingerüstet. In weiß markiert sind die Stellen, wo die Schriftzüge oben: Hemelinger Bier und darunter „Autoheim-Tenever“ aufgemalt werden sollen.

  • 1960: Antrag für Coca Cola-Werbung: erster Vorschlag abgelehnt, zweiter Vorschlag wird genehmigt. Die Hauptfassade hat sich schon mit Werbung gefüllt. Über der Eingangstür von oben nach unten“ Hemelinger Bier“, „Autoheim Tenever““, „Hemelinger Pilsener“. Rechts und links neben der Eingangstür Coca-Cola- Schilder und Kästen für Speisekarten. Allerdings mochte das Bauaufsichtsamt den „neuen Schwung“ der Cola-Werbung nicht und verweigerte die Genehmigung.

    Nicht genehm: das flotte Cola-Mädel. Quelle: Staatsarchiv Bremen

    Nicht genehm: das flotte Cola-Mädel.
    Quelle: Staatsarchiv Bremen

  • 1962: Antrag einen Zigarettenautomaten anzubringen wird genehmigt.
  • 1966: Antrag weitere Coca Cola-Reklame am Haus anzubringen. Die Behörde vermerkt intern: 7 x Coca Cola-Werbung an einem Gebäude! Dennoch gaben die Beamten ihren Segen und verpassten dem Antrag im Juni 1966 den ersehnten Stempel: Geprüft und genehmigt-Bremen.
  • 1967: Antrag für Beck’s Bier-Reklame wird genehmigt.
  • 1968: Antrag für Coca Cola- Werbung wird genehmigt.

von Peter Strotmann

Für den Amtsschimmel ein schwerer Brocken: sieben mal Cola-Werbung an einem Gebäude. Quelle: Staatsarchiv Bremen

Für den Amtsschimmel ein schwerer Brocken: sieben mal Cola-Werbung an einem Gebäude.
Quelle: Staatsarchiv Bremen

 

Von Anbiet bis Zuckerklatsche

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