Für das Frauenwahlrecht: Plakat zum Frauentag im März 1914.
Plakat der Frauenbewegung. Quelle: Wikimedia/Karl Maria Stadler

Zum Internationalen Frauentag am 8. März: Auguste Kirchhoff – Frauenrechtlerin und Pazifistin

Der alljährlich am 8. März begangene Internationale Frauentag entstand als Initiative von US-amerikanischen Sozialistinnen ab 1909. In Deutschland wird er seit 1911 begangen. Bis zum November 1918 stand vor allem die Forderung nach dem freien, geheimen und gleichen Frauenwahlrecht im Mittelpunkt des Kampftags, denn bis zum Untergang des deutschen Kaiserreichs blieb den Frauen dieses demokratische Grundrecht verwehrt. Wählen und gewählt werden war bis dahin ausschließlich den Herren der Schöpfung vorbehalten.

Das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen trat das erste Mal in der deutschen Geschichte am 30. November 1918 in Kraft. Praktisch kandidieren und an die Wahlurnen eilen konnten die Frauen am 19. Januar 1919 bei den direkten Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung. Von den 300 Frauen, die damals für die insgesamt 423 Sitze kandidierten, wurden 37 gewählt. „Auguste Kirchhoff war es, die als erste die Forderungen der Frauenrechtlerinnen in unserem steifen, konventionellen Bremen verkündete“, hieß es einmal in der längst verblichenen Bremer Volkszeitung.

In der Tat hatte Auguste Kirchhoff (1867-1940) einen großen Anteil daran, dass das Ziel des Frauentags und damit der sozialistischen und linksliberalen bürgerlichen Frauenbewegung im frühen 20. Jahrhundert nicht überhört werden konnte. Neben Anita Augspurg, Lily Braun, Minna Cauer, Lida Gustava Heymann und Helene Stöcker gehörte sie zu den bedeutenden Persönlichkeiten des linken Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung. Auguste Kirchhoff kämpfte bis zum Beginn der Naziherrschaft für die politische und sexuelle Gleichberechtigung der Frauen und – seit 1914 – als namhafte Pazifistin zumal für Frieden und Völkerverständigung.

In Ansbach aufgewachsen

Kämpferisch auch in ihrem Pazifismus: Auguste Kirchhoff.
Quelle: Staatsarchiv Bremen

Die in Ansbach aufgewachsene Auguste Zimmermann war nach der Eheschließung mit dem Bremer Rechtsanwalt und späteren Senator Dr. Heinrich Kirchhoff 1888 nach Bremen übergesiedelt. Das Paar führte ein geselliges Leben, das die musikalische Rheinländerin durch private Klavierkonzerte bereicherte. Sie war zudem eine beliebte Gesanglehrerin. Nachdem das Ehepaar drei Töchter und zwei Söhne in die Welt gesetzt hatte, trat Auguste Kirchhoff 1905 der gerade gegründeten bremischen Sektion des Deutschen Vereins für Frauenstimmrecht bei. Da sie sich um Konventionen und Vorurteile wenig scherte, überhörte sie den Spott ihrer Standesgenossinnen. Den überhörte sie auch 1906, als sie mit Unterstützung von Pastor Kalthoff ein Mütter- und Säuglingsheims für ledige Mütter und ihre unehelichen Kinder in der Prangenstraße gründete. Im selben Jahr übernahm sie eine Vorstandsposition bei den Frauenstimmrechtlerinnen.

Als sich der Reichstag 1908 gezwungen sah, ein neues „Reichsvereinsgesetz“ zu verabschieden, mit dem das Verbot der politischen Betätigung für Frauen aufgehoben wurde, erhielt die Frauenbewegung einen starken Schub. Auguste Kirchhoff kämpfte mit ihren Mitstreiterinnen der Stimmrechtsbewegung gegen das die oberen Schichten privilegierende Klassenwahlrecht und das von bürgerlichen Frauen ins Spiel gebrachte „Damenwahlrecht“. Am 30. April 1912 hielt sie ihren ersten größeren Vortrag im Deutschen Verein für Frauenstimmrecht, der es in sich hatte. Einige Auszüge mögen das verdeutlichen:

„Ich habe heute zu Ihnen zu sprechen über den § 3 unserer Satzungen und seine Bedeutung für unseren Verband. Der § 3 lautet: Absatz 1: Der Verband steht nicht auf dem Boden einer bestimmten politischen Partei oder einer bestimmten Richtung der Frauenbewegung. Absatz 2: Der Verband erstrebt das allgemeine, gleiche, geheime und direkte aktive, sowie das passive Wahlrecht für die Frauen zu den gesetzgebenden Körperschaften und den Organen der Selbstverwaltung. –

Der Verband steht nicht auf dem Boden einer bestimmten politischen Partei oder einer bestimmten Richtung der Frauenbewegung. Das heißt doch nur: der Verband als solcher verschreibt sich keiner politischen Partei, keiner Richtung der Frauenbewegung mit Leib und Seele, mit Haut und Haaren. […] Aber nie und nimmer kann es heißen: wir dürfen uns nicht zu einer Forderung der Gerechtigkeit bekennen – und das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht ist eine Forderung der Gerechtigkeit –, weil zufällig die eine oder andere Partei das auch tut. Sonst dürfen wir uns logischerweise auch nicht zur Forderung des Frauenstimmrechts bekennen, denn auch dies hat nur eine der im Parlament vertretenen Parteien, die sozialdemokratische, auf ihrem Programm. Dann dürfen wir auch nicht, wie wir‘s so oft getan haben, durch Resolutionen eintreten für Forderungen, die nur die Linksparteien erheben. Daß der Verband nicht auf dem Boden einer bestimmten Richtung der Frauenbewegung steht, kann aber nicht so verstanden werden, daß er ein farbloses Etwas ist. […]

Für Auguste Kirchhoff ein Gräuel: Mobilmachung vor dem Bremer Hauptbahnhof im August 1914.
Quelle: Staatsarchiv Bremen

Frauenstimmrecht in des Wortes wahrer Bedeutung

Um Ihnen beweisen zu können, daß ohne allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht ein Frauenstimmrecht in des Wortes wahrer Bedeutung, also ein Mitbestimmungsrecht an den Gesetzen und Geschicken des Staates für die Frauen aller Klassen und Stände unmöglich ist, muß ich Sie bitten, sich mit mir die verschiedenen Wahlrechtsformen einmal anzusehen. Vom prinzipiellen Standpunkt aus gibt es eigentlich nur zwei Wahlsysteme: Ein allgemeines, gleiches, das jedem Bürger, soweit er überhaupt im Besitz seiner fünf Sinne und kein Verbrecher ist, das Recht der Mitbestimmung zuerkennt – das also logischerweise auch uns Frauen einschließen müßte, da man sich allmählich zu der Erkenntnis durchgerungen hat, daß wir nicht nur eine ‚lebendige Seele‘, sondern auch einen ganz normalen Verstand haben. Beides wurde bekanntlich früher bezweifelt. Dem allgemeinen, gleichen Wahlgesetz steht gegenüber das beschränkte ungleiche, das nur die geeignetsten und besten Vertreter der Volksgesamtheit auswählen will. Das klingt ja nun sehr schön – aber wo ist die unfehlbare Instanz, die diese Auswahl trifft?! Wer steht so hoch über allem Menschlichen, wer hat den weltumspannenden Blick, der alles, das ganze reiche Leben in all seinen verschiedenen Formen umfassen könnte? Wer ist so wenig Partei, um hier eine wirklich gerechte Auswahl treffen zu können?!“

Bei den Wahlen zur Bremer Nationalversammlung im Februar 1919 durften erstmals Frauen wählen – 18 Frauen zogen als Abgeordnete ins Parlament in die Neue Börse ein.
Quelle: Staatsarchiv Bremen

Spätestens dieser, umgehend auch gedruckte, Vortrag zeigte, dass Auguste Kirchhoff auf dem besten Wege war, eine politische Kämpferin ersten Ranges zu werden. Ihre leidenschaftlich verfochtene Forderung nach dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht erfüllte sich 1918. In der Zwischenzeit setzte sie ihr fundiertes Sachwissen, ihre klare Sprache und ihre politische Vorgehensweise in der bremischen Ortsgruppe des Bundes für Mutterschutz und Sexualreform ein und nahm 1915 am Internationalen Frauenfriedenskongress in Den Haag teil, und zwar gegen den Beschluss des Bundes Deutscher Frauenvereine.

Nach ihrer Rückkehr wurde die von vielen nun angefeindete Auguste Kirchhoff der Zensur unterstellt. Sie konnte sich nicht mehr öffentlich äußern; ihre Antikriegsschrift Unsrer Kinder Land wurde beschlagnahmt und erschien erst 1919. Zudem war sie selbst schon wieder politisch aktiv geworden: 1918 gründete sie zusammen mit Lida Gustava Heymann, Frida Perlen und anderen radikalen Pazifistinnen den deutschen Zweig der „Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“. Diesem stand sie als eine der sieben Beauftragten für Deutschland vor. Gemeinsam mit ihrer Freundin Rita Bardenheuer (1877-1943) baute sie zusätzlich in der Hansestadt den „Bremer Zweig der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“ auf, den sie bis 1933 leitete. Diese Organisation verfolgte nicht zuletzt das Ziel der „vollständigen und allgemeinen Abrüstung“ sowie „die soziale, politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung für alle, ohne Unterschied von Geschlecht, Rasse, Stand und Glaubensbekenntnis“.

Der Internationale Frauentag wird seit 1977 auch als Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden ausgerichtet. Auguste Kirchhoff hätte das gefallen.

von Johann-Günther König

Von Johann-Günther König erschien 1981 der Band Die streitbaren Bremerinnen mit sechs biografischen Porträts (u.a. von Auguste Kirchhoff und Rita Bardenheuer).

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