Vor 75 Jahren: Wie Emma Ukrow das KZ Ravensbrück überlebte – eine Spurensuche in der eigenen Familie
Aus dem Konzentrationslager Ravensbrück wird Emma Ukrow im Februar 1945 entlassen: „Vier Tage vor der Entlassung wurden mir die Haare nochmals kurz geschoren. Anschließend wurde ich gefragt, wohin ich bei einer eventuellen Entlassung gehe. Ich gab die elterliche Wohnung in Bremen-Farge an. Nach meiner Ankunft musste ich mich sofort in ärztliche Behandlung begeben. Meine offenen Beine, die aufgrund einer Typhuserkrankung auftraten, als auch Rheuma. Auch war ich vollkommen unterernährt.“ Zu diesem Zeitpunkt ist die Großmutter meiner Frau gerade einmal 24 Jahre alt und war fast drei Jahre im KZ.
70 Jahre lang wusste niemand in der Familie etwas davon. Erst 2016, als wir ein Foto betrachten, das sie mit ihrer Tochter Ingrid beim Sonntagsausflug am Martini-Anleger zeigt, erzählt meine Schwiegermutter Ingrid von einer Tätowierung auf dem Unterarm ihrer Mutter: „Das bekommt man, wenn man zu vorlaut ist!“. Wir wollen mehr erfahren. Im hilfreichen Bremer Staatsarchiv finden wir alte Melderegister. 1938 wohnt Emma, ledig und Arbeiterin, noch in der Faulenstraße. Vom Auszug dort im Dezember 1941 bis zum Einzug in die Rekumerstraße in Farge im Februar 1945 ist „unbekannt“ vermerkt und später durchgestrichen; darüber die neue Ortsangabe: Ravensbrück.
Stehstrafe mit Kostabzug
Darüber „stolpern“ wir nicht sofort, finden aber einen weiteren Vorgang im staubtrockenen Aktendeckel: „Antrag auf Grund des Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.“ Mit nahezu Kinderhandschrift am 10. September 1956 unterschrieben lesen wir: „Im Jahre 1941-42 war ich in Bremen in der Lloyd-Halle (Gaststätte) Faulenstr. beschäftigt. Wurde dann im Herbst 1941 nach Hannover (Aku-Werke) dienstverpflichtet. Habe nach 14 Tagen die Arbeit dort ohne Kündigung aufgegeben. Bin dann wieder nach Bremen zu obig genannter Arbeitsstelle zurückgegangen. War dort bis zu meiner Verhaftung am 3. Jan. 1942 beschäftigt. Wurde aber keinem Richter vorgeführt, mir wurde in der Wachstube nur mitgeteilt, dass ich ins KZ-Lager Ravensbrück käme. Am 9. Mai 1942 kam ich mit dem Transport nach Ravensbrück. (…) Bekam nach drei Monaten wegen Bastelns eines Pappdeckels 8 Tage Stehstrafe mit Kostabzug. Uns wurde immer vorgehalten, wir seien Ausschuss der Menschheit. Im Sommer wurde uns befohlen 12 Jüdinnen zu erschiessen.“
Und weiter: „Das war im Jahre 1943. Da ich es aber verweigerte, bekam ich 12 Tage Dunkelarrest mit 25 Stockschlägen, auch wurde mir mein Haar abgeschnitten. Musste während der 12 Tage, je nach Laune der Lager SS stundenlang im Wechselbad stehen, mal heiss, mal kalt. Wenn ein Häftling vom Lager ausbrach, mussten alle Häftlinge drei Tage bei Wind und Wetter auf der Lagerstrasse stehen. Im Herbst 1943 kam ich in eine Munitionsfabrik. Da ich durch diese Misshandlungen und Kostabzüge körperlich geschwächt war, konnte ich die mir vorgeschriebene Arbeit nicht leisten. Daraufhin bekam ich wieder 25 Stockschläge mit Kostabzug. Wurde wegen großer Schwäche noch ins Revier gebracht. Nach 8 Tagen wurde ich einem Aussenkommando zugeteilt und musste mit anderen Häftlingen Bäume fällen. Ein Zivilist aus Fürstenberg schenkte uns Salz. Dies wurde von der Lager SS gesehen und wieder gab es 25 Stockschläge. Zur Strafe blieb ich dann als ‚Verfügbare‘ auf Block 23, bis zu meiner Entlassung. Als Verfügbare musste ich Leichen verbrennen und alles das machen, wofür man uns gut hielt.“ Eine Inhaftierungsbescheinigung des Internationalen Suchdienstes des Roten Kreuzes verweist auf eine Zugangsliste des Konzentrationslagers Ravensbrück, der zufolge Emma Ukrow mit der Häftlingsnummer 10 937 unter der Kategorie „asoz.“ am 9. Mai 1942 eingeliefert worden ist.
Weshalb wird Emma als „Asoziale“ kategorisiert und in ein KZ eingeliefert? Nur weil sie ohne Kündigung die Dienstverpflichtung bei den „Aku-Werken“ in Hannover verlassen hat? Der „Grunderlaß Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 regelte, dass auch derjenige, der „durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“, auf dem Wege kriminalpolizeilicher Vorbeugehaft in ein KZ eingewiesen werden kann. Im Falle der Großmutter führt ihr „Lebenswandel“ und die in der Folge auftretende mehrfache Erkrankung an Geschlechtskrankheiten zunächst zu Krankenhauszwangsbehandlungen und von 1939 bis 1941, angewiesen vom Amtsgericht Bremen Blumenthal, zur „Fürsorgeerziehung“ in das Frauenheim „Himmelstür“ nach Hildesheim. So gerät sie in die, rassenideologisch wie kriegsbedingt, immer engmaschiger sich auch um „Asoziale“ legenden gesetzlichen, gesundheitsamtlichen und polizeilichen Fallen und Fesseln des NS-Staates. Im April 1942 wird sie im „Säulengefängnis Ostertor“ in polizeiliche Vorbeugehaft genommen, einen Monat später beginnt der Transport nach Ravensbrück.
Der im Bremer Melderegister vermerkte „Wohnort“ Ravensbrück wurde 1939 von meist weiblichen Häftlingen des KZ Sachsenhausen errichtet. Ab 1942 von der SS auf die Kriegsproduktion ausgerichtet, waren insgesamt rund 120 000 Frauen aus über 30 Nationen in Ravensbrück inhaftiert. Als „Verfügbare“ wird Emma für physische und psychische Schwerstarbeit herangezogen. Mit den permanent steigenden Bedarfen von Kriegswirtschaft und Rüstungsproduktion ist auch die Zahl der Häftlinge enorm gestiegen. Völlige Überbelegung, Ausbreitung von Ungeziefer und eine Typhusepidemie, an der auch Emma erkrankt, sind Ende 1944 die Folge. Viele der Geschwächten werden in einer noch gegen Kriegsende errichteten Gaskammer ermordet. Warum wird die Großmutter, noch vor der KZ-Befreiung durch sowjetische Truppen am 30. April 1945, entlassen? Vielleicht schlicht um Platz zu machen für neue Opfer. Denn mit dem Vormarsch der Roten Armee werden noch zusätzliche Häftlinge aus östlicher gelegenen KZ auf „Todesmärschen“ auch nach Ravensbrück evakuiert.
Wie lebt sie weiter nach dem Überleben? Wem kann sie von ihrem Leiden erzählen? Wem offenbaren, dass sie als „Asoziale“ im KZ war und den schwarzen Winkel getragen hat? In ihrem Personalausweis von 1951 gibt sie unter „unveränderliche Kennzeichen“ an: „Narbe am rechten kleinen Finger“. Fünf Jahre später gibt sie im Wiedergutmachungsantrag unter „Beweismittel“ etwas anderes preis: „Tätowierung am linken Unterarm“. Tätowiert wurde nur in Auschwitz. Aber heute sind dort keine Unterlagen zu Emma Ukrow mehr vorhanden.
Wegen Hochverrats inhaftiert
Im Februar 1945 kommt sie zu ihrem Vater nach Farge. Erich Ukrow, Arbeiter und Kommunist, ist selbst von 1937 bis 1938 wegen Vorbereitung zum Hochverrat inhaftiert. Er unterstützt seine Tochter solange er lebt. Aber Emma kann nicht Fuß fassen. Schon im Juni zieht sie wieder aus, lebt eine Zeitlang in Bad Pyrmont, wo 1947 ihre Tochter Barbara geboren wird; Vater unbekannt. 1949 wohnt sie wieder in Bremen, zeitweise bei der Inneren Mission im Bunker am Bahnhofsplatz.
Erst danach ist äußerliche Stetigkeit erkennbar. Am 10. Juni 1950 heiratet sie den Wächter Fritz Kristens und wohnt in der Brinkstraße 49. Im August wird ihre zweite Tochter Ingrid geboren. Emma ist jetzt Ehefrau und Mutter zweier Kinder, die sie mit Konsequenz, großem Sinn für Gerechtigkeit und liebevoller Treue erzieht. Sie geht einer Arbeit als Putzfrau nach. Die letzten Jahre sind von permanenter Krankheit gezeichnet. Am 9. Dezember 1957 bescheidet das Landesamt für Wiedergutmachung: Emma Kristens ist nicht entschädigungsberechtigt. Am 18. Mai 1964 stirbt sie mit nur 44 Jahren an Krebs.
Am 13. Februar 2020 beschließt der Deutsche Bundestag, die während des Nationalsozialismus als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten Menschen als Opfergruppe anzuerkennen. Beide Opfergruppen wurden von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede anlässlich der Gedenkstunde des Bundestages am 29. Januar dezidiert erwähnt. Heute, 75 Jahre nach ihrer Entlassung aus dem KZ, erinnern wir an Emma Kristens und das ihr widerfahrene Unrecht.