Zum 40. Todestag von Wilhelm Kaisen: Wie der Landesvater die Rückgabe geraubten Kulturguts durchsetzte

Auf mehr als 10 000 Goldmark schätzte Staatsarchivleiter Hermann Entholt den Wert der schweizerischen Urkunden in Bremen. Von einer ersatzlosen Rückführung des im Dreißigjährigen Krieg geraubten Kulturguts hielt Entholt nichts. Seine Empfehlung an den Senat: Es komme nur ein gleichwertiger Austausch gegen andere wissenschaftliche Werke in Betracht. Im gleichen Sinne reagierte Justizsenator Theodor Spitta auf die Anfrage des schweizerischen Vizekonsuls vom 9. Dezember 1946. Das Senatsprotokoll vermerkt, dass für ihn „ein Verkauf – wenn überhaupt – nur gegen andere wertvolle Dinge in Frage kommt“.

Doch es kam dann doch ganz anders – als der 1979 verstorbene SPD-Bürgermeister ­Wilhelm Kaisen die Anfrage zur Chefsache machte. Sein 40. Todestag am 19. Dezember bietet eine passende Gelegenheit, ein bislang wenig behandeltes Thema in den Blick zu nehmen: die Restitution verschleppter Kultur­güter kurz nach Kriegsende, modern gesagt: Wiedergutmachung und Provenienzforschung. Doch wie kamen die wertvollen Urkunden überhaupt nach Bremen? Dahinter steckte der Jurist und Historiker Melchior Goldast von Haiminsfeld, ein Büchernarr. 1604 ging Goldast nach Deutschland, weil ruchbar wurde, dass er in Klöstern Bücher und Urkunden entwendet hatte. Dies war damals bei Forschern und Sammlern nicht unüblich, aber Unrecht.

Im Dreißigjährigen Krieg schaffte Goldast seine Bücher in eine befestigte Stadt, die ihm sicher schien: Bremen. Dort blieb die Bibliothek auch nach seinem Tod 1635, denn der Bremer Rat kaufte 1646 den Bücherschatz. Dieser war der Grundstock der 1660 eingerichteten Bremer Bibliothek, heute Staats- und Universitätsbibliothek. Die Abtei St. Gallen hatte sich mehrfach um Rückgabe der Urkunden bemüht, kam aber nicht zum Zuge. Noch 1899 betonte Bibliotheksleiter Heinrich Bulthaupt, man dürfe gegen die „Goldast’sche Betriebsamkeit vielleicht doch etwas nachsichtiger sein“. Von Gedanken an eine freiwillige Rückgabe war man weit entfernt. Nach der schweizerischen Anfrage wies Entholt in einem Gutachten auf die Rechtmäßigkeit des Bremer Erwerbs hin und unterstrich, Bremen sei „nicht genötigt, die Urkunden zurückzugeben“. Allerdings seien sie am besten dort untergebracht, „wohin sie eigentlich gehören“ und seien in Bremen, da selten von Gelehrten und Forschern eingesehen, „ein rostender Schatz“.

Grünes Licht für Kaufabsprachen

Auch ein weiteres grundlegendes Problem, das sich durch die völkerrechtliche Situation Deutschlands ergeben hatte, sprach Entholt bereits an: „Nach einer Verfügung der Miltär-Regierung [ist] ohne deren Zustimmung überhaupt keine Entäußerung solcher Werte zulässig.“ Am 2. Mai 1947 gab der Senat Schulsenator Christian Paulmann grünes Licht, Kaufabsprachen mit dem schweizerischen Konsulat zu treffen. Dies schien der Schweizer Seite so vielversprechend, dass Landammann Müller und Stiftsarchivar Staerkle Anfang Oktober 1947 persönlich in der Hansestadt erschienen.

Lieferte das Gutachten für die Gründung der GmbH: der frühere Senator Theodor Spitta. Quelle: Staatsarchiv bremen

Wollte die Schweizer Urkunden nur verlaufen, nicht verschenken: Justizsenator Theodor Spitta.
Quelle: Staatsarchiv Bremen

Entscheidend war jedoch ein Empfang der Besucher durch Kaisen. Denn das Schweizer Anliegen fand bei ihm laut Staerkle „nicht nur eine freundliche Aufnahme, sondern auch die erfreuliche, wohlwollende Zusicherung: Er wolle aus Dankbarkeit gegenüber der Schweiz, die Deutschland und seiner Vaterstadt Bremen so viel Gutes getan, die gewünschten Dokumente als Geschenk, also ohne jegliches Entgelt, übergeben und sich dafür mit seiner ganzen Autorität beim Senat einsetzen.“ Alles weist darauf hin, dass Kaisen nicht auf zukünftige Sachleistungen hoffte, sondern tatsächlich wegen bereits erfolgter Schweizer Hilfsleistungen das durchsetzen wollte, was er für richtig und der Schweiz gegenüber für angebracht hielt. Die Schweiz hatte für die von der schlechten Versorgungslage der Nachkriegsjahre besonders betroffenen Bremer Kinder 1947 uneigennützig Hilfe geleistet. Insgesamt waren 566 Bremer Kinder zu einem dreimonatigen Erholungsaufenthalt in Schweizer Heimen und bei Privatpersonen verschickt worden. Diese Kindertransporte zu Erholungsaufenthalten in der Schweiz hielten bis 1950 an.

Wilhelm Kaisen besprach noch Anfang Oktober 1947 die Frage der Schenkung mit der Militärregierung. Die teilte mit, nach Gesetzeslage sei nur eine langfristige Leihgabe möglich. Die Ermächtigung zur Weitergabe der Urkunden war damit erteilt. Um den unumgänglichen Weg der Leihgabe langfristig in eine Schenkung umzuwandeln, entschied sich der Senat am 23. Januar 1948, zu bestimmen, „daß nach Aufhebung des Gesetzes Nr. 52 die Leihgabe als Schenkung gelten solle“.

Die Bürgerschaft wurde um Zustimmung zu einer Leihe auf 99 Jahre gebeten. Die für Februar 1948 geplante Rückführung erfuhr dann sogar noch eine Erweiterung um rund 100 Briefe der Reformationszeit, ebenfalls von Goldast nach Bremen verschleppt. Kaisen erweiterte nun die bislang rein bilateral zwischen den Land Bremen und dem Kanton St. Gallen verhandelte Angelegenheit um eine internationale Komponente, die Rückgabe müsse „als deutscher Dank bewertet werden“. Und er fuhr auch persönlich in die Schweiz. Dass Kaisen im Frühjahr 1948 eine Auslandsreise in die Schweiz unternahm, stellt einen besonderen Aspekt in der Geschichte dieser Restitution dar. In den Akten findet man zu dieser Reise kaum etwas. Dennoch hat die Reise in die Schweiz stattgefunden. Und zwar nicht wie später kolportiert als diplomatisch-kulturpolitische Mission, sondern als semiprivate Unternehmung, die bewusst unter dem Radar offizieller Einordnungen gehalten wurde.

Die Konstruktion lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass man bewusst unter dem Niveau eines Staatsbesuchs bleiben sollte. Denn es wäre der erste offizielle Auslandsbesuch eines deutschen Länderchefs nach Kriegsende in der Schweiz und im Ausland überhaupt gewesen. Kaum anzunehmen, dass man dies ohne die Besatzungsmächte hätte regeln können.

Zwei Wochen lang hielten sich die Eheleute Kaisen in der Schweiz auf. Der Charakter der Reise war tatsächlich privat mit semioffiziellem Hintergrund. Dies hatte einen durchaus ernsten Grund: Es ging Wilhelm Kaisen damals gesundheitlich sehr schlecht. Dies wurde offenbar nicht öffentlich gemacht.

Dank an die Schweizer

Für Kaisen stand mit seinem persönlichen Erscheinen und politischen Gesprächen in St. Gallen, Basel und Zürich aber der Aspekt des Dankes für die Hilfeleistungen des Schweizer Volkes im Vordergrund, denn die Schweiz habe „als erste den Wall der Ablehnung durchbrochen, den Deutschland durch sein vergangenes Regime und den Krieg um sich selbst aufgerichtet hatte.“ Damit sprach der Präsident des Senats nach der NS-Zeit, die Deutschland auch vielen Schweizern sehr entfremdet hatte, für ein neues und anderes Deutschland, das den Weg zurück in die Gemeinschaft der Völker suchte, „im Glauben an die Solidarität der Völker, die große Quelle der Kraft, die nie versiegen darf um der Menschheit willen“. So Kaisen in einem Schreiben an den Schweizer Bundespräsidenten. Die Botschaft wurde in der Schweiz verstanden.

Bremer Kinder wurden fortan bevorzugt bei Erholungsaufenthalten berücksichtigt, Bremer Stellen erhielten dringend benötigte Nahrungsmittel: Von 90 Kilogramm Kaffee, 500 Kilogramm Zucker, 17 Sack Reis, 200 Dosen Trockenmilch, 38 Kisten Schweinefett und vier Kisten Corned Beef sollte Bremerhaven 25 Prozent erhalten. Der Rest ging an die Kinderklinik, das Wohlfahrtsamt und die Unterrichtsverwaltung – das Gästehaus des Senats und der Präsident des Senats erhielten etwas Kaffee, das Corned Beef wurde ausdrücklich für TBC-Kranke reserviert.

Da von Bremen Schweizer Kulturgut restituiert worden war, hielt man es für angemessen, die wissenschaftliche Gemeinde Bremens profitieren zu lassen. Professor Entholt wurde gebeten, „eine Liste von 20 älteren Leuten einzureichen, die auf geistigem Gebiet noch tätig und die Normalverpfleger seien“. Sie erhielten pro Kopf ein Pfund Kaffee sowie je ein ­Kilogramm Zucker und Reis, 1,5 Kilogramm Schmalz und eine Dose Trockenmilch.

Am 16. Februar 1948 übergab Bürgermeister Wilhelm Kaisen (rechts) die geraubten Urkunden dem Schweizer Konsul.
Quelle: Karl Edmund Schmidt/Staatsarchiv Bremen

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