Vor 125 Jahren: Poststaatssekretär Heinrich von Stephan wird Bremer Ehrenbürger – die nächsten waren Hindenburg und Hitler

Fast entschuldigend ließ der Staatssekretär des Reichspostamts den Senat am 23. August 1895 wissen, er sei auf Reisen gewesen. Darum konnte Heinrich von Stephan erst verspätet seinen Dank bekunden für die kunstvoll gestaltete Ehrenbürgerurkunde „von der Meisterhand Arthur Fitgers“. Für seine Aufnahme in die Reihen der Bremer Bürger fand der damals 64-Jährige patriotische Worte. Das Interesse am Gemeinwesen der „ehrenfesten, kerndeutschen, wagemutigen Handelsstadt“ sei ihm „jetzt nicht mehr nur Sache des Herzens und des Gemütes, es ist mir eine Pflicht geworden, an deren Ausübung mich der Bürgerbrief stets mahnen wird“.

Auch ein Bremer Ehrenbürger: Reichskanzler Otto von Bismarck.
Quelle: Wikicommons

Doch was qualifizierte Stephan überhaupt, vor 125 Jahren einer von bis heute 31 Bremer Ehrenbürgern zu werden? Weit verbreitet ist die Überzeugung, die Ehrenbürgerwürde sei vor allem ein Gunstbeweis für verdiente Bremerinnen und Bremer. Tatsächlich scheint die Vergabepraxis nach dem Zweiten Weltkrieg darauf hinzudeuten. Von den zwölf Ehrenbürgern seit 1948 haben acht in Bremen das Licht der Welt erblickt, zumeist lag auch ihr Wirkungsfeld an der Weser. Zwei weitere haben der Stadt ihren Stempel aufgedrückt: Altbürgermeister Wilhelm Kaisen, ein gebürtiger Hamburger, und der aus Hannover stammende Bauherr und Mäzen Klaus Hübotter als bislang letzter Bremer Ehrenbürger.

Längst vergessene Ehrenbürger

Das war früher anders. Blickt man auf die 18 Männer, die zuvor in den Genuss des Bürgerrechts kamen, fällt ins Auge, dass nur drei bremische Wurzeln hatten. Alle anderen sind mit Bremen eher lose verbunden. Etliche der einstmals Geehrten dürften nur Eingeweihten namentlich bekannt sein. Oder wer kennt noch die Herren Hans Georg von Carlowitz, Georg Michael Gramlich und Julius Gottlob von Nostitz und Jänkendorf? Schon anders verhält es sich mit Reichskanzler Otto von Bismarck oder den beiden hochrangigen Militärs Helmuth von Moltke und Paul von Hindenburg, dem späteren Reichspräsidenten.

Dass es ursprünglich keineswegs darum ging, verdienten Mitbürgern für ihr Lebenswerk eine Anerkennung zu übermitteln, geht aus den Ausführungen eines Mannes hervor, der trotz seiner Verdienste um Bremen nicht zur illustren Runde der Ehrenbürger zählt: Die Rede ist von Bürgermeister Johann Smidt. Als bremischer Gesandter beim Bundestag in Frankfurt schrieb Smidt im Januar 1816 an den Senat, es sei ganz zweckmäßig, „wenn wir uns dieses Mittels von Zeit zu Zeit aus eigenem Antrieb bedienen, um uns hie und da einen Freund zu machen, der uns unter vorkommenden Umständen nützlich sey“.

Mit anderen Worten, die Verleihung des Bürgerrechts durch den Senat entsprang einem knallharten Kalkül. Dahinter steckte die Beobachtung, dass monarchische Staaten gern durch Ordensverleihungen ein Netzwerk persönlicher Verbindungen schufen. Wie prächtig ein Orden die unabhängige Meinungsbildung korrumpieren konnte, hatte Smidt während seiner Tätigkeit beim Wiener Kongress selbst erlebt. Als Beispiel nannte er den typischen Ausspruch eines Kongressteilnehmers: „Ich kann nicht wohl direct gegen Preußen sprechen; der König hat mir den rothen Adlerorden gegeben.“

Genau dieses augenscheinlich bewährte Verfahren empfahl Smidt auch seiner Heimatstadt. Nur eben mit dem Unterschied, dass statt eines Ordens das Bürgerrecht verliehen werde. Das Merkwürdige: Völlig unbekannt war diese republikanische Variante, unter einflussreichen Männern wohlgesonnene Fürsprecher zu rekrutieren, schon zu Smidts Zeiten nicht mehr. Als sich der damals 42-Jährige mit seinen Überlegungen an den Senat wandte, hatte Bremen das Bürgerrecht bereits drei Mal verliehen.

Schöne Worte: Ausschnitt aus der Mitteilung des Senats zur Ehenbürgerwürde Heinrich von Stephans.
Quelle: Staatsarchiv Bremen

Zuerst 1797 an den preußischen Diplomaten Christian Wilhelm von Dohm, der mit seiner Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ als Streiter für die Judenemanzipation europaweit ein Zeichen gesetzt hatte. Allerdings erhielt er das Bremer Bürgerrecht nicht dafür, sondern für seine Verdienste um den Erhalt der bremischen Neutralität und Selbstständigkeit. Bei der Übergabe ließ sich Bremen nicht lumpen, laut Smidt pflegte man die Urkunde in einer goldenen Kapsel zu übersenden. Kostenpunkt: bei Dohm rund 800 Taler, bei den beiden anderen einige Hundert.

Smidt hegte darum den Verdacht, aus pekuniären Gründen sei das Bürgerrecht nicht häufiger verliehen worden. Weshalb er – darin ganz hanseatischer Kaufmannsgeist – dem Senat zu „weniger Aufwand“ riet. „Soviel Realitätssinn konnte man sich in Bremen nicht verschließen“, merkt der frühere Staatsarchivleiter Hartmut Müller in seinem Beitrag über die Geschichte des Bremer Ehrenbürgerrechts süffisant an. Auf Empfehlung Smidts kürte der Senat noch im gleichen Jahr die Ehrenbürger Nr. 4 und 5, den preußischen Reformer Freiherr vom Stein und seinen Landsmann Adolf von Lützow, Gründer des nach ihm benannten Freikorps im Kampf gegen das napoleonische Frankreich.

Wer sich als Auswärtiger für Bremens Eigenständigkeit und Wirtschaft einsetzte, sollte in den kommenden Jahrzehnten gute Aussichten auf das Bürgerrecht haben. Im Falle des Poststaatssekretärs Heinrich von Stephan war sein 25-jähriges Dienstjubiläum der unmittelbare Anlass, ihm im April 1895 die Ehrenbürgerwürde zu verleihen. Als Generalpostdirektor hatte er 1870 die Postverwaltung des Norddeutschen Bundes übernommen. Der Briefverkehr krankte damals noch an der traditionellen deutschen Kleinstaaterei,  mit der Reichsgründung von 1871 war das Postwesen keineswegs von einem Tag auf den anderen vereinheitlicht. 1876 avancierte Stephan zum Generalpostmeister einer neuen Behörde, aus der 1880 das Reichspostamt hervorging, dessen Leitung er als Staatssekretär innehatte.

Von Heinrich von Stephan gefördert, vom Norddeutschen lloyd bedient: die Reichspostdampferlinie nach Ostasien.
Quelle: Wikicommons

Wie Stephan in seinem Dankesschreiben für die Urkunde im August 1895 betonte, war Bremen für ihn alles andere als ein unbekanntes Fleckchen Erde. Nicht nur zur Eröffnung des neuen Reichspostgebäudes an der Domsheide war er im Oktober 1878 persönlich angereist. Enge Kontakte unterhielt der einflussreiche Staatssekretär auch zu führenden Vertretern des Norddeutschen Lloyd. 1885 fädelte er die Einrichtung einer staatlich subventionierten Postdampferverbindung nach Ostasien und Australien unter Obhut der Bremer Reederei ein, ein Meilenstein bei der Konsolidierung der neu erworbenen deutschen Kolonien.

Stephan-Ehrung nicht originell

Für dieses Verdienst verlieh ihm die Stadt Bremerhaven noch im gleichen Jahr die Ehrenbürgerwürde. Als Bremen zehn Jahre später anlässlich seines Dienstjubiläums nachzog, war das nicht wirklich originell, zumal der Senat damit nach Recherchen des Bremer Staatsarchivs lediglich dem Vorschlag des Geheimen Oberpostrats Reinhold Kraetke folgte, einem leitenden Mitarbeiter des Reichspostamts. Die Städte Dortmund, Köln und Schwerin taten es den Bremern gleich, zusätzlich war Stephan auch noch Ehrenbürger seiner Geburtsstadt Stolp in Pommern.

Wie richtig Smidt kalkuliert hatte, enthüllt Stephans Reaktion auf die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Bremen war ihm jetzt mehr als nur eine Herzenssache, als neuer Mitbürger fühlte er sich der Stadt verpflichtet. Freilich sollte er nicht mehr sonderlich viel Gelegenheit haben, seinen Einfluss für Bremen geltend zu machen. Nur zwei Jahre nach der Aufnahme in den Kreis der Bremer Bürger starb Heinrich von Stephan im April 1897 an den Folgen einer schweren Diabeteserkrankung.

Erst 20 Jahre später, im Oktober 1917 und damit gut ein Jahr vor Ende des Ersten Weltkriegs, verlieh der Bremer Senat abermals das Ehrenbürgerrecht. Diesmal an Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg in „dankbarem Gedenken“ an seine „glänzenden Waffentaten“ anlässlich seines 70. Geburtstags – eine Würdigung, die wie schon im Falle Stephans von der Bürgerschaft mitgetragen wurde. Inzwischen ist Hindenburg vor allem wegen seiner fatalen Rolle als Steigbügelhalter Hitlers hochumstritten, im November 2014 forderten die Linken in einer kontroversen Bürgerschaftsdebatte die Aberkennung seiner Ehrenbürgerschaft, an seiner statt sollte sie dem Bremer Friedensnobelpreisträger Ludwig Quidde posthum zuerkannt werden.

Der Vorstoß der Linken scheiterte. Der Senat argumentierte, die Ehrenbürgerwürde werde nur an lebende Personen verliehen und erlösche mit ihrem Tod. Oder, wie es der damalige SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe lakonisch formulierte: „Paul von Hindenburg ist nicht mehr Ehrenbürger Bremens.“ Fragt sich nur, ob man es sich damit nicht doch ein wenig zu einfach macht. Mag es auch keine offiziellen Ehrenbürgerlisten geben, vergessen ist die Ehrung Hindenburgs nicht, im Internet kursiert eine Aufstellung, in der er als Bremer Ehrenbürger aufgeführt ist.

Anders übrigens als Adolf Hitler, der im März 1933 wegen seiner „großen Verdienste um die nationale Wiedergeburt“ das Bremer Ehrenbürgerrecht erhielt. Streng genommen wäre seine Streichung als Ehrenbürger im Juli 1946 und damit mehr als ein Jahr nach seinem Tod nicht nötig gewesen. Doch offenbar sah man das damals im Senat anders, ob nun auf Druck der alliierten Siegermächte oder nicht. Als Ergebnis der Bürgerschaftsdebatte von 2014 hat das Staatsarchiv mittlerweile eine kritische Dokumentation der Bremer Ehrenbürger erarbeitet. Eine Online-Version davon soll laut Birgitt Rambalski, Protokollchefin der Senatskanzlei, bereitgestellt werden, der Zeitpunkt ist allerdings noch offen.

Erhielt das Bremer Ehrenbürgerrecht: der Staatssekretär des Reichspostamts, Heinrich von Stephan.
Quelle: dpa

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