Das Bremer Handelsblatt gab 1866 den Anstoß für die Reichsflagge – aber eine Herzenssache war es nicht

Man kann nicht eben behaupten, die schwarz-weiß-rote Reichsflagge sei besonders sympathisch. Wer auf die rechte Pauke schlägt, wählt gern die alten kaiserlichen Farben. So wie zuletzt bei der Erstürmung der Reichstagstreppe in Berlin. Umso denkwürdiger, dass diese Flagge ihre Geburtsstunde in Bremen erlebte. „Wir haben die Meinung äußern hören, ob nicht vielleicht die künftige gemeinsame deutsche Flagge in der Weise zu bilden sei, daß mit dem preußischen Schwarzweiß das alte Rothweiß zu einer Tricolore vereinigt werde“, schrieb Adolf Soetbeer am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt, damals ein renommiertes Organ des Freihandels.

Der Weckruf im Handelsblatt war sozusagen der schwarz-weiß-rote Urschrei. Der Hintergrund: Nach der österreichischen Niederlage gegen Preußen 1866 formierte sich als Vorläufer des Deutschen Reichs der Norddeutsche Bund, für dieses Konstrukt mussten gemäß völkerrechtlicher Gepflogenheiten zwei Flaggen her, eine Kriegs- und eine Handelsflagge. Zweieinhalb Monate gingen ins Land, bevor die Bremer Anregung auf fruchtbaren Boden fiel und der damalige preußische Ministerpräsident zur Feder griff. „Die Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten führen dieselbe Flagge: Schwarz-Weiß-Rot“, vermerkte Otto von Bismarck am 9. Dezember 1866 im Verfassungsentwurf.

Desinteressiert an der Flaggenfrage: Otto von Bismarck.
Quelle: Wikicommons

Bismarck waren die Farben einerlei

Freilich legte Bismarck der Sache keine besondere Bedeutung bei. Ihm sei das Farbenspiel „ganz einerlei“, frotzelte er, als das Thema im Vorfeld der Reichsgründung abermals aufkam. „Meinethalben grün und gelb und Tanzvergnügen oder auch die Fahne von Mecklenburg-Strelitz.“ Nur eine bestimmte Kombination sei ausgeschlossen: nämlich Schwarz-Rot-Gold, die Farben der bürgerlichen Revolution von 1848.

Doch nicht nur Bismarck waren die kaiserlich-deutschen Farben herzlich gleichgültig. Auch ansonsten scherte sich kaum jemand um die neue Kreation. Wer die deutsche Einheit wollte, hing der schwarz-rot-goldenen Flagge an, seit dem Wartburgfest von 1817 waren das die allseits anerkannten deutschen Farben. Eindrucksvoll zu sehen war das nicht zuletzt beim zweiten Deutschen Bundesschießen im Sommer 1865 in Bremen, einem nationalen Großereignis mit Besuchern aus allen deutschsprachigen Gebieten. Zum Empfang der Gäste wogte der Domshof in einem schwarz-rot-goldenen Flaggenmeer.

Eine Herzenssache war die Flaggenfrage von Anfang an nicht. Das Bremer Handelsblatt behandelte das Thema nur unter ökonomischen Gesichtspunkten. Mit dem Sekretär der Hamburgischen Handelskammer meldete sich ein Mann zu Wort, dem es vor allem um die praktischen Aspekte zu tun war. Aus leidvoller Erfahrung wusste Adolf Soetbeer, dass Schiffe aus Kleinstaaten international buchstäblich schlecht ankamen. Noch 1861 weigerte sich Japan, hamburgische Schiffe einlaufen zu lassen. Dem wollte Soetbeer mit der einheitlichen Flagge einen Riegel vorschieben, alles andere war ihm relativ egal.

So egal, dass er auf Schwarz-Weiß-Rot für die norddeutsche Kriegsmarine im Vornherein verzichtete und es bei den preußischen Farben belassen wollte. Die hätte er auch im Falle der Handelsflagge hingenommen. Fast halbherzig fiel sein Plädoyer für Schwarz-Weiß-Rot aus. „Eine combinirte neue Flagge dieser Art oder die gleichmäßige Annahme der schwarz-weißen Farben als künftige norddeutsche Flagge, zwischen diesen wird die Wahl zu treffen sein“, prophezeite er. Doch gegen die preußischen Farben als Farben des Norddeutschen Bundes sträubte sich ausgerechnet der Preuße Bismarck. Ihm war es zu verdanken, dass Schwarz-Weiß-Rot in der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867 als Flagge der Kriegs- und Handelsmarine festgelegt wurde. Ein geschickter Schachzug, um den noch immer vorhandenen Preußen-Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen und gleichzeitig das alte Schwarz-Rot-Gold loszuwerden.

Als bei der Reichsgründung von 1871 noch einmal die alten Farben ins Gespräch gebracht wurden, stellte der bauernschlaue Bismarck sein ganzes Verhandlungsgeschick unter Beweis. Dem preußischen König gaukelte er vor, Schwarz-Weiß-Rot sei eine Verbindung der preußischen Farben mit dem brandenburgischen Rot-Weiß, während er gleichzeitig die Küstenländer wissen ließ, die rot-weiße Farbgebung gehe auf die Hansestädte zurück. Aus dieser Zeit rührt die vielfach anzutreffende Ansicht, schon das Bremer Handelsblatt habe Schwarz-Weiß-Rot als sinnfällige Kombination der preußischen Farben und des hanseatischen Rot-Weiß vorgeschlagen.

Allerdings ist das bestenfalls die halbe Wahrheit. Denn: In Soetbeers Beitrag ist von hanseatischen Farben mit keinem Wort die Rede, er spricht nur von dem „alten Rothweiß“. Gemeint war damit aber die rot-weiße Fahne des 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, ein Wimpel mit weißem Kreuz. Bis 1892 führte das Deutsche Reich die schwarz-weiß-roten Farben nur als Kriegs- und Handelsflagge, aber nicht als Nationalflagge. Erst als Deutschland immer stärker als imperialistische Macht in Erscheinung trat, wurde Schwarz-Weiß-Rot als Nationalflagge salonfähig. Erst damals begann man in Deutschland, sich mit den neuen Farben anzufreunden. Der Durchbruch gelang Schwarz-Weiß-Rot, als es unter dem neuen Banner in den Ersten Weltkrieg ging.

Ein schwarz-rot-goldenes Flaggenmeer auf dem Domshof: Beim zweiten deutschen Bundesschießen 1865 bekundeten die Teilnehmer so ihre patriotische Gesinnung.
Quelle: Wikicommons

Schwarz-Rot-Gold hatte einen schweren Stand mit seinem Comeback in der Verfassung der Weimarer Republik. So auch im kaisertreuen Bremen, dessen bürgerliche Presse sich im März 1919 lauthals für Schwarz-Weiß-Rot stark machte. Die Handelskammer beklagte, dass „die alte ruhmreiche Reichshandelsflagge nicht in ihrer ganzen Klarheit und Schönheit erhalten geblieben“ sei. Im Juni 1921 verabschiedete die Bürgerschaft sogar einen Antrag, der Senat möge sich für eine Rückkehr zur kaiserlichen Handelsflagge einsetzen.

Nach der NS-Machtübernahme verschwanden die Farben von 1848 erneut von der Bildfläche, seit März 1933 gab es mit der kaiserlichen und der Hakenkreuz-Flagge gleich zwei Nationalflaggen. Allerdings nur bis September 1935, als das Reichsflaggengesetz die Hakenkreuz-Flagge zur alleinigen Nationalflagge bestimmte. Einigermaßen kurios, dass wiederum die Hansestadt damit zu tun hatte. Ein Zwischenfall auf dem Atlantik-Liner „Bremen“ soll maßgeblich dazu beigetragen haben, die kaiserlichen Farben ins Abseits zu befördern. In seiner Chronik berichtet Fritz Peters, am 27. Juli 1935 habe es an der Pier des Norddeutschen Lloyd in New York deutschfeindliche Kundgebungen gegeben. Die Hakenkreuzflagge sei vom Bug des Dampfers gerissen und ins Wasser geworfen worden.

Der Botschafter protestierte

Der Vorfall löste beinahe eine bilaterale Krise aus, der deutsche Botschafter überreichte eine scharfe Protestnote, in der er sich über die „Schändung“ der deutschen Nationalflagge beschwerte. Die süffisante Reaktion der Amerikaner: Es sei doch nur eine Parteiflagge in Mitleidenschaft gezogen worden, die schwarz-weiß-rote Nationalflagge jedoch unversehrt geblieben.

So etwas wollten die neuen Machthaber nicht noch einmal erleben. Das Reichsflaggengesetz von 1935 definierte Schwarz-Weiß-Rot zwar noch als die Reichsfarben, de facto traten sie aber deutlich in den Hintergrund. Deutsche Soldaten trugen sie noch als Emblem auf ihren Wehrmachtshelmen. In den frühen Nachkriegsjahren setzten sich ultra-konservative Kreise vergebens für die kaiserlichen Farben ein. So richtig ins öffentliche Bewusstsein sind sie erst wieder mit dem Erstarken rechtsradikaler Tendenzen gekommen. Zuletzt bei den Tumulten auf der Reichstagstreppe.

Brachte Schwarz-Weiß-Rot als deutsche Fraben ins Spiel: das Bremer Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 22. September 1866.
Bildvorlage: Bayrische Staatsbibliothek München/Peter Strotmann

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