Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche wird 100 Jahre alt – nun arbeitet man an einer neuen

Oft wird der Satz mit einer gewissen Geringschätzung ausgesprochen: “Bei euch kann doch jeder glauben, was er will!“ Abgesehen davon, dass diese Behauptung Außenstehender nicht so ganz stimmt – unter dem Dach der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) finden aber tatsächlich Christen unterschiedlicher Glaubensausprägungen in der Regel eine Gemeinde, in der sie sich zu Hause fühlen können. Auch wenn diese Gemeinde nicht unbedingt gleich um die Ecke liegt. Möglich macht diese freie Wahl und das weitgehend friedliche Miteinander der heute 61 reformierten, lutherischen oder sich schlicht nur evangelisch nennenden Gemeinden die nun 100 Jahre alte Verfassung der BEK.

Als Datum steht auf Seite 1 des unscheinbaren grauen Bändchens der 14. Juni 1920. Und es gibt eine Präambel, die für alle Mitglieder dieser Kirche bindend ist: „Die unantastbare Grundlage der Bremischen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.“

Eine große Verfassungsfeier sei nicht vorgesehen, sagt Sabine Hatscher, Öffentlichkeitsreferentin der BEK. Allerdings sind seit nun schon drei Jahren Juristen und Laien damit beschäftigt, eine neue Verfassung – dem 21. Jahrhundert angemessen – aufzusetzen. Das ist ein schwieriges Unterfangen in einer Kirche, deren Gemeinden an ihrer Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit nicht rütteln lassen. Am Entwurf müssen viele mitreden und der Kirchentag, das Parlament der BEK, muss letztendlich sein Ja-Wort geben. Denn die BEK ist demokratisch organisiert: Es gibt keinen Bischof oder Papst mit Richtlinienkompetenz, der sagt, wo es lang gehen muss.

Neuwahl des Kirchentags alle sechs Jahre

Neun Seiten im DIN-A5-Format regeln seit nunmehr 100 Jahren das Zusammenleben in der BEK. Der Kirchentag besteht aus 136 Delegierten der Gemeinden und wird alle sechs Jahre neu gewählt. Seine Mitglieder bestimmen dann zwölf Personen aus ihren Reihen für den sogenannten Kirchenausschuss, der gemeinsame Angelegenheiten bearbeitet und die Kirche nach außen vertritt. Das höchste Amt in diesem zwölfköpfigen, aus Laien und Theologen bestehenden Gremium ist das der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Theologen werden vertreten durch den Schriftführer oder die Schriftführerin.

Heute klingt es selbstverständlich, dass Frauen in der Kirche höchste Ämter besetzen. Doch was gab es für einen Jubel, als – Ende des 20. Jahrhunderts – die ersten Frauen in den Kirchenausschuss gewählt wurden und eine dann tatsächlich Präsidentin wurde. Die engagierten Frauen in der BEK hatten sich sehr lange anstrengen müssen, bis es schließlich so weit war.

Mit der Verfassung von 1920 wurde die Freiheit der Gemeinden für alle bindend festgelegt. Zentral verwaltet werden im Haus der Kirche am Franziuseck nur rein weltliche Dinge wie Finanzen, Bauten, Personal und anderes, was nichts oder nur sehr wenig mit dem Glauben zu tun hat. Die Gemeinden werden damit von Verwaltungsaufgaben entlastet. Das geht nicht immer reibungslos in einer so großen Kirchenfamilie: Mal sind die Gemeindevertretungen mit den Entscheidungen der Zentrale zufrieden, mal beschweren sie sich und fühlen sich benachteiligt. Meistens einigt man sich in christlicher Geduld und Nächstenliebe.

Ohne Bischof keine Kirche?

Die Verfassung der BEK wurde zwei Jahre nach dem Ersten Weltkrieg verabschiedet. Damals gab es 27 evangelische, sehr unterschiedliche Gemeinden in Bremen, deren Pastoren sich oft heftig stritten. Um Ruhe hineinzubringen, hatte der Senat die Aufsicht über die Protestanten an sich gezogen und brachte die Gemeinden dazu, sich zu einigen und eine Verfassung niederzuschreiben, die am Ende allen Raum gab.

Was heute einen runden Geburtstag begeht, wurde der BEK nach dem Zweiten Weltkrieg indes fast zum Verhängnis. Als im August 1945 eine neue Evangelische Kirche in Deutschland gegründet wurde, wollte man die BEK beim entscheidenden Treffen im heutigen Schwalmstadt in Hessen nicht mit aufnehmen: „Das ist doch keine Kirche“, so lautete die Begründung – ein lockerer Verbund von Gemeinden, der nur durch eine gemeinsame Kasse zusammengehalten werde und ohne Bischof.

Schließlich ließen sich die anderen Kirchen überzeugen und nahmen die BEK in ihren Verband auf. Nur einen Bischof wird diese Kirche nach menschlichem Ermessen nicht wieder wollen: Der letzte, Heinrich Weidemann, war 1934 durch den nationalsozialis­tischen Bremer Bürgermeister Otto Heider ins Amt gehievt worden und konnte nur mit viel Mühe daraus wieder entfernt werden.

Die evangelischen Christen in Bremen schätzen ihre Freiheiten, und wenn es schwierig wird, gibt es immer noch die Juristen, mit deren Hilfe eines Tages auch die neue Verfassung fertig werden wird. Wie lästerte doch einst das Kirchenkabarett der Gemeinde Unser Lieben Frauen: „Die wichtigsten Christen sind bei uns die Juristen…“

Ungewohnter Anblick um 1880: Der Dom war noch nicht renoviert, die damals noch wirklich Neue Börse befand sich an der Ostseite des Markts.
Quelle: Jochen Stoss Repro

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